PETITION

Für den Erhalt der beiden Pigmente Blue 15 & Green 7 in der Europäischen Tätowier mittel Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.

Ein EU-weites Verbot der existenziell wichtigen Pigmente Blue 15 & Green 7 würde die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Europäischer Tätowierer und Pigmentierer gegenüber Anbietern außerhalb der EU nachhaltig negativ beeinträchtigen, und diesen Berufszweig in ihrer selbständigen Erwerbsfähigkeit stark gefährden.

Die Konsumenten werden auch weiterhin nicht auf die derzeit vorhandenen hochqualitativen Tätowierungen und Kosmetischen Tätowierungen verzichten und erwerben ihre Tätowierungen bei einem Verbot, statt bei ihren lokalen europäischen Anbietern bei Anbietern aus den angrenzenden EU-Ausland.

Ebenso fördert ein solches Verbot das Aufleben der sogenannten Hinterhof Tätowierer, sprich illegalen Anbietern sowie das Ausführen gewerblich unangemeldeter Praktiken.

Als Beispiel sei Österreich genannt.
In Österreich unterliegt die Ausübung des Gewerbes Tätowieren/Pigmentieren einen der strengsten Richtlinien Europas:

All diese Richtlinien werden ihre Wirkung verlieren, wenn Konsumenten in Drittländer oder zu nicht registrierten/illegalen Tätowierern/Pigmentierer abwandern, da diese bekanntlich ihre Tätowier Mittel aus dem unüberwachten online-Geschäft erwerben und die Einhaltung der Richtlinien bei nicht gemeldeten Anbietern generell nicht überprüft werden kann.

Des Weiteren stellt diese Verordnung eine Gefahr für das Wohl des Konsumenten dar. Da ein Verbot der oben angeführten Pigmente lediglich dazu führen wird, das Verbot zu umgehen.

Eine bekannte und nicht unübliche Praxis ist dabei eine fehlerhafte Deklaration in der Anwendung des verbotenen Produktes. Dabei wird das Produkt als Künstlerfarbe deklariert und beworben. Das hätte zur Folge, dass das fehldeklarierte Produkt die gesetzlichen Beschränkungen umgehen kann und am Ende am Konsument verarbeitet wird.

Dies hat zur Folge, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen bezüglich der Sterilität, bzw. der Einhaltung der Grenzwerte bezogen auf organischen und anorganischen Verunreinigungen nicht mehr geprüft werden müssen, da die Haftungsfrage weg vom Hersteller Importeur/Inverkehrbringer auf den verarbeitenden Tätowierer/Pigmentierer geht und Konsumenten noch schlechter geschützt sind als vor dem Verbot.

Diese Verordnung kann nicht im Sinne des Europäischen Gemeinschaftsgedanken sein, da sie weder ihre selbständigen Unternehmer noch die Konsumenten schützt. Das Ausweichen des Konsumenten auf Drittländer fördert die Schwarzarbeit und reduziert Steuereinnahmen gleichermaßen.

Weiter ist Tätowieren eine sehr alte Art von Kultur und Kunst. Mit diesem geplanten Verbot der oben angeführten Pigmente würde damit auch die Ausübung dieser Kunst gefährdet werden, oder droht sogar zu verschwinden.

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